Der Gemeinderat besteht aus 45 Stadträten, die von den Bürgern für eine Legislaturperiode von 5 Jahren nach dem System der proportionalen Vertretung gewählt werden und wieder förderfähig sind.
Zusammenfassend sind seine Hauptaufgaben:
Kontrolle der Geschäftsführung und der Rechnungsführung der Gemeinde auf der Grundlage des Berichts der Verwaltungs- und Finanzausschüsse
Verabschiedung von Verordnungen, Haushaltsplänen, Plänen für außerbudgetäre Ausgaben, Steuern und Abgaben im Rahmen seiner Befugnisse
Annahme, Änderung, Ablehnung oder Rückgabe zur Prüfung von kommunalen Bekanntmachungen