Der Gemeinderat besteht aus 45 Stadträten, die von den Bürgern für eine Legislaturperiode von 5 Jahren nach dem System der proportionalen Vertretung gewählt werden und wieder förderfähig sind.
Zusammenfassend sind seine Hauptaufgaben: - Kontrolle der Geschäftsführung und der Rechnungsführung der Gemeinde auf der Grundlage des Berichts der Verwaltungs- und Finanzausschüsse - Verabschiedung von Verordnungen, Haushaltsplänen, Plänen für außerbudgetäre Ausgaben, Steuern und Abgaben im Rahmen seiner Befugnisse - Annahme, Änderung, Ablehnung oder Rückgabe zur Prüfung von kommunalen Bekanntmachungen
Der Gemeinderat besteht aus 45 Stadträten, die von den Bürgern für eine Legislaturperiode von 5 Jahren nach dem System der proportionalen Vertretung gewählt werden und wieder förderfähig sind.
Zusammenfassend sind seine Hauptaufgaben: - Kontrolle der Geschäftsführung und der Rechnungsführung der Gemeinde auf der Grundlage des Berichts der Verwaltungs- und Finanzausschüsse - Verabschiedung von Verordnungen, Haushaltsplänen, Plänen für außerbudgetäre Ausgaben, Steuern und Abgaben im Rahmen seiner Befugnisse - Annahme, Änderung, Ablehnung oder Rückgabe zur Prüfung von kommunalen Bekanntmachungen