Kurtaxe
Die Kurtaxe wird von durchreisenden Gästen bezahlt, die freiwillig eine Beherbergungsleistung in Anspruch nehmen, d. h. sich in einer kostenpflichtigen Unterkunft aufhalten (Hotel, Parahotellerie, Wohnungen, Chalets oder jede andere Form von Unterkunft), müssen Sie die Kurtaxe entrichten.
In Gryon können Sie die Kurtaxe im Maison du Tourisme entrichten, das sich in Barboleuse befindet. Zweitwohnsitzer müssen sich an die Gemeinde Gryon wenden.