Kurtaxe - Gryon
Die Kurtaxe wird von durchreisenden Gästen bezahlt, die freiwillig eine Beherbergungsleistung in Anspruch nehmen, d. h. sich in einer kostenpflichtigen Unterkunft aufhalten (Hotel, Parahotellerie, Wohnungen, Chalets oder jede andere Form von Unterkunft).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: information@gryon-tourisme.ch für alles, was mit Saison- und Kurzzeitvermietungen zu tun hat.
Steuer auf Zweitwohnsitze
Für alle Anfragen in Bezug auf Zweitwohnsitzer (Fragen zu Jahresrechnungen, Kauf oder Verkauf von Immobilien, Adressänderungen) wenden Sie sich bitte an: bourse.communale@gryon.ch