Kurtaxe
Die Kurtaxe wird von durchreisenden Gästen gezahlt, die eine kostenpflichtige Unterkunftsleistung im Ort in Anspruch nehmen (Hotel, Parahotellerie, Appartement, Chalet oder eine andere Form der Unterbringung).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: taxe@villars.ch für alle Fragen für Saison- und Kurzzeitvermietungen.
Steuer auf Zweitwohnsitze
Für alle Anfragen bezüglich Zweitwohnsitzen (Fragen zu den Jahresrechnungen, Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Adressänderungen) wenden Sie sich bitte an: tr2@ollon.ch.